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Steuervorteile nutzen: Handwerkerleistungen 2025 clever planen
Gute Nachrichten für Renovierungswillige: Der Staat belohnt Ihre Investitionen in Ihr Zuhause mit attraktiven Steuervorteilen. Erfahren Sie, wie Sie beim Malern und Renovieren Geld sparen können.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Als Hauseigentümer oder Mieter können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen – das bedeutet eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro jährlich. Diese Regelung gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten im privaten Wohnbereich, einschließlich Malerarbeiten.
Was wird gefördert?
Begünstigte Handwerkerleistungen umfassen:
– Malerarbeiten – Innen- und Außenanstriche
– Tapezierarbeiten – Wandgestaltung mit Tapeten
– Lackierarbeiten – Türen, Fenster und Heizkörper
– Spachtel- und Reparaturarbeiten – Wand- und Deckenreparaturen
– Bodenbelagsarbeiten – Verlegung und Versiegelung von Böden
Wichtige Hinweise für maximale Steuerersparnis
– Separate Ausweisung der Arbeitskosten: Wir weisen die Arbeitskosten in unseren Rechnungen separat von den Materialkosten aus, da nur die Arbeitsleistung steuerlich absetzbar ist.
– Rechnung aufbewahren: Bewahren Sie alle Handwerkerrechnungen für Ihre Steuererklärung auf.
– Übertragung ungenutzter Beträge: Unbenutzte Beträge verfallen, eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Energetische Sanierung
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit absetzen. Die Steuerersparnis wird über drei Jahre verteilt.
Unser Service für Sie
Als erfahrener Malerfachbetrieb unterstützen wir Sie bei der optimalen Nutzung der Steuervorteile:
– Transparente Rechnungsstellung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten
– Beratung zu förderfähigen Maßnahmen
– Terminplanung zur optimalen Ausnutzung der Höchstbeträge
– Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten
Planen und profitieren Sie jetzt
Nutzen Sie 2025, um Ihre Wohnräume zu verschönern und von den Steuervorteilen zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Renovierungsprojekt steuerlich optimal gestalten können.
*Stand: Juni 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.*